GERNE BIETEN WIR WIR IHNEN BEI IHNEN VOR ORT UNTERWEISUNGEN/SCHULUNGEN FÜR IHRE MITARBEITER/INNEN AN:


Eine Unterweisung ist eine
gesetzlich vorgeschriebene, mündliche und praktische Anleitung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten geben müssen, um sie über Gefahren am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten aufzuklären, damit diese ihre Arbeit sicher und gesundheitsgerecht ausführen können. Ziel ist es, Mitarbeiter zu befähigen, Risiken zu erkennen und zu vermeiden, was durch Erst-, Wiederholungs- und Anlass-Unterweisungen (z.B. nach Unfällen oder bei neuen Tätigkeiten) geschieht. 


Was eine Unterweisung beinhaltet:


  • Wissen vermitteln: Informationen über Gefährdungen (Stoffe, Maschinen, Ergonomie) und die notwendigen Schutzmaßnahmen.
  • Können trainieren: Praktische Übungen im Umgang mit Arbeitsmitteln und im Verhalten in Notfällen.
  • Wollen fördern: Motivation schaffen, sich auch wirklich sicherheitsbewusst zu verhalten. 

Wann Unterweisungen durchgeführt werden:

  • Erstunterweisung: Vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit.
  • Wiederholungsunterweisung: In regelmäßigen Abständen (oft jährlich).
  • Anlassbezogene Unterweisung: Bei Veränderungen, neuen Arbeitsmitteln, Unfällen oder neuen Gefährdungen. 

Wer ist verantwortlich?

  • Arbeitgeber: Trägt die Pflicht, muss aber oft Vorgesetzte oder fachkundige Personen beauftragen, die Unterweisung durchzuführen.
  • Beschäftigte: Müssen an den Unterweisungen teilnehmen und das Gelernte anwenden



Die Häufigkeit der Unterweisung ist dabei unterschiedlich. Prinzipiell muss der Arbeitgeber immer dann Unterweisungen geben, wenn: 


• neue Beschäftigte eingestellt werden,


• es Veränderungen im Aufgabenbereich gibt.,


• neue Arbeitsmittel eingeführt werden,


• wenn eine neue Technologie, wie neue Software eingeführt wird.



Im Klagefall muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er alle gesetzlichen Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgeführt hat. 





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